Logo medbo Fachklinik für Forensische Psychiatrie

Donnerstag, 17. Mai 2012    

  » Sitemap · Suche:  

  

  » Home · Aktuelles · Kliniken · Heime · Bildung · Wir über uns · Anfahrt · Kontakt

   » English Version

Position:  / Kliniken / Fachklinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie / Klinik allgemein / Klinikkonzept

   
           
 
   
 
   
 
   
 
     
 
     
 
     
 
     
 
     
 
   
 
   
 
   
 
   
 
   
 
   
 
   
 
   
 
   

 

 

 

Klinikkonzept

 

 


Das vorliegende Klinikkonzept ist Ergebnis eines Diskussionsprozesses aller Mitarbeiter der Forensischen Klinik (Fachklinik) und wurde inhaltlich und redaktionell ausformuliert vom ärztlichen Direktor. Es enthält die wesentlichen Überlegungen und Überzeugungen, die unserer Arbeit zugrunde liegen. Der IST-Zustand der FK wird dargestellt, darüber hinaus sind Zielsetzungen der Arbeitspraxis und der Organisationsentwicklung beschrieben.

Das Konzept stellt eine Leitlinie dar mit dem Zweck, den (neuen) Mitarbeitern eine Orientierung für ihr Handeln zu geben. Weiterhin dient es als Plattform für weitere Diskussionen und als komprimierte Information für Außenstehende.

Das Klinikkonzept ist zu verstehen als wesentlicher Bestandteil des Organisationsentwicklungsprozesses der Klinik, d. h. es ist so formuliert, dass Differenzen der therapeutischen Überlegungen und Überzeugungen sichtbar gemacht und ein konstruktuver Diskussionsprozess angesotßen werden kann. Ziel ist es, zu gemeinsam getragenen Überzeugungen und zu einer gemeinsamen Bewegungsrichtung der Klinikentwicklung zu kommen. Das Klinikkonzept wird auf allen Ebenen der Klinik regelmäßig diskutiert und anschließend vom ärztlichen Direktor überarbeitet (ca. zweijähriger Turnus).

 

1. Juristischer Rahmen:
Die Fachklinik befindet sich an zwei Standorten (Bezirksklinikum Regensburg und Bezirkskrankenhaus Parsberg III) und ist zuständig für Aufnahme, Diagnostik, Therapie, Sicherung und ambulante Nachsorge von strafrechtlich untergebrachten Patienten. Die Zuständigkeit ist geregelt im Bayerischen Vollstreckungsplan für den Freistaat Bayern. Strafrechtlich untergebrachte Patienten (§§ 63, 64, 67h StGB und 126a StPO) müssen auf Anordnung der jeweiligen Staatsanwaltschaft jederzeit aufgenommen werden, sofern der Wohnsitz, beziehungsweise der gewöhnliche Aufenthalt  im Bezirk Oberpfalz liegt. In den Teilbereich Parsberg III unserer Klinik werden nur Patienten aufgenommen, die nach § 64 StGB untergebracht sind und weniger gravierende Straftaten begangen haben (siehe Einschränkungen des Vollstreckungsplans).

In besonderen Fällen können Patienten in die Bezirkskrankenhäuser Parsberg II (drogenabhängige Jugendliche), Taufkirchen (Frauenforensik) bzw. Straubing verlegt werden; mit diesen beiden Einrichtungen bestehen enge Verbindungen.
In der Eltern-Kind-Einrichtung „Karthause“ werden auch strafrechtlich untergebrachte drogenabhängige Eltern mit Kindern behandelt. Diese Behandlungen geschehen unter Aufsicht und Verantwortung des ärztlichen Direktors.


Die Dienstaufsicht über Klinik und Mitarbeiter  liegt in den Händen des Bezirks Oberpfalz, der die Trägerschaft inne hat. Sie wird wahrgenommen vom Geschäftsführer, Herrn Kurt Häupl und Herrn Dr. Seier. Die Fachaufsicht obliegt dem Bayerischen Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen,  das auch Kostenträger unserer Einrichtung ist.

Auftraggeber unserer Arbeit sind die Staatsanwaltschaften als Strafvollstreckungsbehörden bzw. – bei den jugendlichen und heranwachsenden Tätern – die zuständigen Jugendrichter als Strafvollstreckungsleiter. Eine möglichst intensive und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit diesen juristischen Instanzen wird angestrebt. Hierzu finden jährliche Besprechungen mit Vertretern der Oberpfälzer Strafjustiz und der Bewährungshilfe statt. Die juristischen Entscheidungsträger werden von uns über die individuellen Behandlungsverläufe unserer Patienten informiert und im Vorfeld von Vollzugslockerungen gehört.

Die Dauer der Behandlung im Maßregelvollzug richtet sich innerhalb der gesetzlichen Vorgaben nach dem individuellen Behandlungsverlauf und den Behandlungsergebnissen der einzelnen Patienten. Eine gerichtliche Überprüfung der Notwendigkeit einer weiteren Unterbringung findet bei Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus jährlich, bei Unterbringung in eine Entziehungsanstalt halbjährlich statt. Die Entlassung aus dem Maßregelvollzug erfolgt aufgrund einer richterlichen Entscheidung, der meist eine Begutachtung durch einen externen Gutachter vorgeschaltet ist.

 

 

 

2. Kernaufgabe

Die Kernaufgabe unserer Klinik besteht darin, die uns zugewiesenen Patienten zutreffend zu diagnostizieren und erfolgreich zu behandeln, wobei Sicherungsanforderungen berücksichtigt werden müssen. Ein besonders wesentlicher Aspekt liegt darin, die Patienten zu einer inneren Veränderungsbereitschaft zu motivieren und sie in ihrem Veränderungsprozess zu unterstützen. Die Erstellung valider forensischer Prognosen für die Patienten ist ein besonders verantwortungsvoller Teil unserer Kernaufgabe.

 

Der individuelle Patient steht im Zentrum unseres beruflichen Handelns; Regelwerke (z.B. Konzept, Hausordnungen, Verfahrensanweisungen etc.) dürfen nicht verhindern, dass jeder Patient individuell im Rahmen unserer und seiner Möglichkeiten optimal behandelt wird. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben und aufgrund unserer ethischen Grundhaltung ist es nicht unsere Aufgabe, Patienten zu bestrafen. Stattdessen sind die Achtung der Menschenwürde und das Vermeiden von Willkürmaßnahmen für uns unabdingbar. Notwendige, abgestufte und befristete Freiheitsreduktionen dienen lediglich dem Zweck der Sicherung (der Allgemeinheit und/oder des Patienten) und der Gewährleistung therapeutischer Arbeitsbedingungen.

 

 

 

3. Menschenbild:
Menschliches Leben wird als Prozess aufgefasst, der biologische, psychische und soziale Aspekte hat, die in der Darstellung unterschieden werden können, die jedoch untrennbar zusammenhängen.

 

Die Fähigkeit, eigenes Verhalten an gesellschaftlichen Normen auszurichten oder diese Normen zu missachten hängt entscheidend davon ab, inwieweit der betreffende Mensch zur kritischen Reflexion seiner selbst und seiner Bedingtheit in der Lage ist.

Diese menschliche Leistung ist nur möglich, wenn sowohl kognitive Fähigkeiten vorhanden sind als auch ausreichend gute psychologische Entwicklungsbedingungen der Persönlichkeit in einer ausreichend positiven sozialen Umgebung. Je umfassender die Störungen biologischer, psychologischer oder sozialer Art für eine Person sind, umso wahrscheinlicher ist eine Beeinträchtigung der Lebensqualität und der persönlichen Entscheidungsfreiheit. Die Patienten des Maßregelvollzugs weisen erhebliche Störungen ihrer Persönlichkeitsentwicklung auf, so dass sie juristisch als nicht (voll)schuldfähig gelten. Sie sind insofern auch als Ergebnis ungünstiger Entwicklungsvoraussetzungen bzw. Entwicklungsbedingungen zu sehen. In der therapeutischen Arbeit können Lern- und Entwicklungsschritte nachgeholt werden. Diesem Blickwinkel steht gleichrangig die Perspektive zur Seite, mit der wir das aktive, z.T. kriminelle (Täter-) Handeln dieser Menschen sehen. Wir versuchen, das Ganze der Persönlichkeit und der Verhaltensweisen unserer Patienten zu verstehen und den Patienten ebenfalls zu einer möglichst vollständigen Wahrnehmung seiner selbst zu verhelfen. Es ist nicht unsere Aufgabe, Teilaspekte der Persönlichkeit und des Verhaltens der Patienten zu isolieren und zu verurteilen.

 

 

 

4. Mitarbeiter:

Der therapeutische Auftrag des Maßregelvollzugs beruht auf der Integration von drei wesentlichen Bestandteilen:

a) Vorwiegend pflegerische Milieugestaltung und sozial-pädagogische Maßnahmen

b)    psychotherapeutische Verfahren

c) Methoden der biologischen Psychiatrie

 

Entscheidend für die Qualität unserer Arbeit sind neben den äußeren Rahmenbedingungen und der quantitativen personellen Ausstattung die Qualifikation und Motivation unserer Mitarbeiter. Das wichtigste therapeutische Agens sind die einzelnen Mitarbeiter und deren Zusammenwirken.

 

An alle Mitarbeiter der Forensischen Klinik werden hohe allgemeine Anforderungen gestellt: Neben hoher fachlicher Kompetenz sind folgende Faktoren von besonderer Bedeutung:

  • Akzeptanz und Wertschätzung psychisch kranker straffälliger Patienten
  • Empathiefähigkeit und Fähigkeit, Beziehungsarbeit mit den Patienten zu leisten
  • Zuverlässigkeit und Loyalität insbesondere gegenüber dem eigenen Team
  • Kritik- und Konfliktfähigkeit, kombiniert mit Frustrationstoleranz und Absprachefähigkeit
  • Abgrenzungs- und Durchsetzungsfähigkeit gegenüber besonders gestörten Patienten und in Gruppensituationen
  • Lernfähigkeit, Fähigkeit zur kritischen Selbstreflexion und Bereitschaft, Bewährtes zu hinterfragen und Neues auszuprobieren.
  • Bewusstsein über mögliche Auswirkungen der eigenen Lebensgeschichte auf die therapeutische Arbeit.

 

Die einzelnen Mitarbeiter und auch die einzelnen Behandlungsteams wirken (bewusst oder unbewusst) auch als Rollenmodell für unsere Patienten, insbesondere, was den zentralen Arbeitsbereich der Forensik, nämlich die Beziehungsgestaltung anbelangt.

 

Im Umgang der Mitarbeiter untereinander wird eine Atmosphäre offener Kommunikation angestrebt und gefördert.

 

Die Leistungsfähigkeit und die Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter wird individuell gefördert und gefordert. Um die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten richtig einschätzen zu können werden regelmäßig Mitarbeitergespräche durchgeführt.

 

Fähigkeiten und Ressourcen der Mitarbeiter werden ausgebaut und gefördert durch:

  • Stationsinterne Fallbesprechungen und Weiterbildungen
  • Regelmäßige Teilnahme an Supervisionssitzungen
  • Teilnahme an externen Kongressen, Tagungen, Fortbildungen etc.
  • Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen des IBP
  • Spezifische Personalentwicklungsmaßnahmen
  • Anonymes Feedback für Führungskräfte und Führungskräfteentwicklung
  • Ein Führungskräftetag im Jahr unter Einbeziehung einer externen geeigneten Person.

 

Darüber hinaus sollte jeder Mitarbeiter die Möglichkeit eigenständiger Fortbildungsmaßnahmen nutzen, beginnend mit Fachlektüre bis hin zur psychotherapeutischen Vollausbildung. Von besonderer Wichtigkeit sind Fortbildungsmaßnahmen, die dem Teilnehmer eine Möglichkeit zur Erfahrung und Reflexion seiner selbst und seines beruflichen Handelns bieten.

Wir fordern Lern- und Veränderungsbereitschaft nicht nur von den Patienten, sondern haben diesen Anspruch auch an uns selbst.

 

 

 

5. Therapeutische Konzeption:

Psychische Funktionen wie Wahrnehmung, Denken, Antriebsverhalten, Impulskontrolle, Affektivität, Steuerung des eigenen Handelns, Orientierung am (sozialen) Umfeld etc. können aus verschiedenen Gründen gestört sein: Biologische Auffälligkeiten (Stoffwechselbesonderheiten, hirnmorphologische Besonderheiten, etc.), unsgünstige Entwicklungsbedingungen (Traumatisierungen, gestörte Interaktionen im Kindesalter, etc.)und pathologische soziale Konstellationen spielen hierbei die Hauptrollen. Die Klassifizierung der Störungsbilder unserer Patienten erfolgt nach deraktuellen Version der ICD-10 (Internationale Klassifikation psychischer Störungen der Weltgesundheitsorganisation). Besonders häufig finden sich im Maßregelvollzug Patienten mit Minderbegabungen, schizophrener Psychose, Persönlichkeitsstörungen, Sexualdivianzen, neurotischen Störungen, erlebnisreaktiven Entwicklungen und Suchterkrankungen. Die therapeutischen Bemühungen müssen immer berücksichtigen, dass psychische Störungen nicht nur ein Problem (für den Patienten und/oder die Gesellschaft) darstellen, sondern häufig auch ein darunter liegendes Problem für den Patienten "lösen": dies betrifft besonders die Persönlichkeitsstörungen und die Suchterkrankungen. Alkoholkonsum zum Beispiel macht für einen angstgeplagten Patienten das Leben vielleicht überhaupt erst erträglich. Eine schizoide Persönlichkeitsstruktur andererseits bewahrt manche Patienten vor der unerträglichen Angst, sich zu verlieren, die ihnen emotionalen Kontakt bereiten würden.

Unsere Patienten kommen nicht freiwillig in den Maßregelvollzug und bringen in der Regel zunächst keinen eigenständigen Behandlungswunsch mit. Der Behandlungsauftrag wird nicht von Patienten, sondern von Staatsanwaltschaften bzw. Jugendrichtern erteilt. Hieraus resultiert im Allgemeinen, dass die Patienten uns mit einem hohen Misstrauen, mit Angst und Ablehnung gegenübertreten. Verstärkt wird diese ungünstige Ausgangslage durch die Tatsache, dass sowohl Patienten als auch Juristen (Rechtsanwälte, Staatsanwälte, Richter etc.) häufig falsch bzw. gar nicht über die Inhalte des Maßregelvollzugs informiert sind. Die Voraussetzungen für eine erfolgreiche therapeutische Arbeit, nämlich eine vertrauensvolle und belastbare Therapeut-Patient-Beziehung müssen im Maßregelvollzug erst geschaffen werden und können nicht vorausgesetzt werden. Der Patient soll bei uns nicht „Module“ oder „Programme“ durchlaufen, sondern im Rahmen einer möglichst kontinuierlichen therapeutischen Arbeit mit konstanten Bezugstherapeuten sein eigenes Sozialverhalten erleben und verändern. In der therapeutischen Beziehung ist also die Arbeit an Ängsten, Vermeidungsverhalten, Abwehr und teilweise aggressivem Widerstand essentiell.

 

Neben dem Aufbau einer tragfähigen therapeutischen Beziehung steht am Beginn der therapeutischen Arbeit die Notwendigkeit, für jeden einzelnen Patienten eine Hypothese zur Delinquenzgenese zu erarbeiten. In dieser Hypothese wird der Zusammenhang zwischen Persönlichkeitsentwicklung, psychischer Symptomatik und Delinquenzentwicklung herausgearbeitet. Im Anschluss hieran wird für jeden einzelnen Patienten eine individuelle Therapieplanung erstellt. Die hierbei zur Anwendung kommenden Behandlungsverfahren sind multimodal angelegt: Biologische, psychotherapeutische, pädagogische und milieutherapeutische Verfahren müssen oft kombiniert werden, um einem Patienten und seiner Krankheit gerecht werden zu können. Das Behandlungsziel ist nicht nur die Beseitigung einiger „Symptome“. Stattdessen behandeln wir immer ganze Menschen und versuchen, diesen eine positive Persönlichkeitsentwicklung und (Re-)Integration in die Gesellschaft zu ermöglichen. Leitgedanke dabei ist, den Patienten an ein möglichst selbstbestimmtes, straftatenfreies und zufriedenes Leben in sozialer Verantwortung heranzuführen. Kontinuierlich muss das Erreichen von therapeutischen Zielen überprüft und ggf. die Therapieplanung angepasst werden.

 

In vielen Fällen steht die Vorbereitung und Schaffung eines geeigneten sozialen Empfangsraums für einen Patienten gleichrangig neben der unmittelbaren therapeutischen Arbeit am Patienten selbst. Die Einbeziehung von Angehörigen in die therapeutische Arbeit kann hierbei von großem Nutzen sein. Die verhältnismäßig langen Unterbringungs- und Therapiezeiten im Maßregelvollzug bieten die Chance, erfolgreiche Behandlungen auch bei anfangs schlecht motivierten Patienten durchzuführen. Dennoch kann nicht allen Patienten mit den Mitteln des Maßregelvollzugs ausreichend geholfen werden. Manche Behandlungen müssen wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg abgebrochen werden, und einzelne Patienten müssen beim Ausbleiben therapeutischer Erfolge langfristig gesichert werden. Oft gelingt es zumindest, Krankheitsexacerbationen oder zumindest körperliche und soziale Folgeschäden zu vermeiden.

 

 

 

6. Sicherheit und Vollzugslockerungen:

Wir nehmen unseren Sicherungsauftrag in jeder Hinsicht ernst. Zuallererst wird Sicherheit (für die Patienten, die Mitarbeiter und die Öffentlichkeit) hergestelltdurch erfolgreiche therapeutische Arbeit (Beziehungsarbeit, Motivation, solide Diagnostik und ausreichende Therapie). Insbesondere im Maßregelvollzug ist die Bindung der Patienten an das Team als Ganzes und an einzelne Mitarbeiter von erheblicher Bedeutung im Hinblick auf den Sicherungsauftrag. Die therapeutische Beziehungsarbeit steht also im Mittelpunkt unserer Sicherungsanstrengungen.

Leider reichen diese therapeutischen Maßnahmen jedoch nicht bei allen Patienten aus. Besonders bei neu aufgenommenen und bei besonders schwer gestörten Patienten, jedoch auch bei frustrierten, resignierten und hoffnungsarmen Patienten müssen von unserer Seite Sicherheit und Sicherung „erzwungen“ werden. Organisatorische, personelle und technische Maßnahmen, die z.T. sehr aufwändig sind, müssen aus diesem Grunde immer wieder reflektiert und aktualisiert werden. Die Planung und Koordination des Sicherungsauftrages und seiner Umsetzung laufen beim Sicherheitsbeauftragten unserer Klinik zusammen. Die technischen Sicherheitsmaßnahmen ergänzen die therapeutischen Sicherheitsmaßnahmen, stehen jedoch auch in einem Spannungsverhältnis zu diesen: Deshalb müssen Fragen der technischen Sicherheit immer im Zusammenhang mit den therapeutischen Aspekten der Sicherheit diskutiert und entschieden werden.     

 

Um einen hohen Sicherheitsstandard zu erzielen, sind die praktischen Aspekte der Sicherungsmaßnahmen in Leitlinien dargestellt, die für alle Mitarbeiter verbindlich sind.

 

Die Behandlung und die Resozialisierungsbemühungen unserer Patienten erfolgen schrittweise. Abhängig vom therapeutischen Fortschritt können den Patienten „Lockerungen“ d.h. erhöhte Bewegungsfreiheit zur Erprobung gewährt werden.

         0: Keine Lockerungen

         A: Ausgang in Begleitung

         B: Ausgang im Gelände ohne Begleitung

         C: Beurlaubungen bis zu 12 Stunden außerhalb des Geländes

         D: Beurlaubungen mit Übernachtungen

 

Für einzelne Lockerungsschritte sind Mindestfristen festgesetzt. Von Seiten des Patienten muss eine aktive Leistung erbracht werden, um Vollzugslockerungen zu erreichen (Wohlverhalten bzw. unauffälliges Verhalten reichen nicht.)

Die Vorbereitung und Gewährung von Vollzugslockerungen erfolgen unter Beachtung der „Grundsätze für den Maßregelvollzug“ unserer Fachaufsicht, des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit- und Sozialordnung, Familie und Frauen in der aktuellen Fassung. Entsprechend ist die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden (Staatsanwaltschaften, Jugendrichter und Polizei) gestaltet.

 

Grundsätzlich gilt, dass vor jeder neuen Lockerungsstufe eine Lockerungskonferenz abgehalten werden muss. Im Vorfeld der Lockerungskonferenz müssen alle relevanten juristischen Unterlagen und Arztbriefe vorliegen. Bei der Lockerungskonferenz selbst werden diese und die Beobachtungen während des Therapieverlaufs zusammengetragen und ausgewertet. Bei besonders gefährlichen Patienten wird ein interner Gutachter, der nicht an der Behandlung des Patienten beteiligt war, hinzugezogen. Die Inhalte der Lockerungskonferenz werden dokumentiert, wobei der behandelnde Therapeut/Therapeutin abschließend eine Empfehlung abgibt. Auf dieser Basis entscheidet der ärztliche Direktor dann über den Fall.

 

Am Ende einer langen Reihe von Vollzugslockerungen und Erprobungen steht dann der Antrag auf Entlassung des Patienten. So sollen Überforderungssituationen, wie bei einer abrupten Haftentlassung in die Freiheit, vermieden werden.

 

 

 

7. Organisatorischer Aufbau

Die Fachklinik ist eine eigenständige Klinik in Trägerschaft des Bezirks Oberpfalz. Innerhalb des Klinikverbundes werden apparative Ressourcen, Servicezentren und insbesondere das Institut für Bildung und Personalentwicklung gemeinsam genutzt.

Die Fachklinik umfasst acht Stationen am Standort Regensburg, zwei Stationen am Standort Parsberg (jeweils 20 bis 27 Betten) und eine Forensisch-Psychiatrische Ambulanz.

 

Der ärztliche Direktor ist fachlich und dienstlich Vorgesetzter aller Mitarbeiter der Klinik mit Ausnahme der Berufsgruppe der Pflegenden: Diese hat eine eigene Leitung: Frau E. Hacker (Standort Regensburg) und Herr R. Koller (Standort Parsberg).

 

Den Pflegedienstleitern sind die jeweiligen pflegerischen Stationsleiter unterstellt, denen wiederum die pflegerischen und erzieherischen Mitarbeiter der jeweiligen Stationen zugeordnet sind. Darüber hinaus ist der externe Sicherheitsdienst den Pflegedienstleitern unterstellt.

 

Die Tätigkeitsfelder der verschiedenen Berufsgruppen zeigen große Überschneidungsbereiche, weswegen die hierarchische Gliederung unserer Klinik nicht berufsgruppenspezifisch ist (Ausnahme: Pflege). Es finden regelmäßige Fachtreffen der einzelnen Berufsgruppen statt. Führungspositionen orientieren sich an Aufgabenbereichen und nicht an Berufsgruppenzugehörigkeit. Dies trägt auch der Tatsache Rechnung, dass bei Führungsaufgaben die Bedeutung der Fachlichkeit oft von nachrangiger Bedeutung ist.

 

Innerhalb der Fachklinik wird eine Organisationsform angestrebt, die einen regelmäßigen Austausch über Berufsgruppen und Stationen hinweg ermöglicht. Eine zentrale Rolle spielt hierbei die Forensikkonferenz, die wöchentlich stattfindet: In dieser Besprechung, die vom Ärztlichen Direktor geleitet wird, findet ein offener Austausch über die aktuellen und längerfristigen Erfahrungen und Probleme der Arbeit statt. Jeder Mitarbeiter hat so die Möglichkeit, entweder selbst oder über einen Vertreter Themen und Anfragen in diese Konferenz einzubringen. Die Forensikkonferenz dient der ständigen Überprüfung und Verbesserung unserer Arbeitsqualität. Entwicklungen in der Gesamtgesellschaft und in der Rechtssprechung werden in diesem Rahmen thematisiert und daraufhin überprüft, ob sie eine Änderung unserer Struktur und unserer Vorgehensweisen erforderlich machen. Die Besprechungsergebnisse werden protokolliert und allen Mitarbeitern zur Verfügung gestellt.

 

Zweimal monatlich findet drüber hinaus eine Forensikleitungskonferenz statt, an dieser Besprechung nehmen die Oberärzte und Therapieleiter, die beiden Pflegedienstleiterinnen, der Sicherheitsbeauftragte, der Leiter der Ergotherapie und der Sprecher der Sozialpädagogen der Klinik teil. In diesen Besprechungen werden insbesondere stationsübergreifende und die gesamte Klinik betreffende Fragen diskutiert und in eine strategische Planung umgesetzt.

Dies beinhaltet auch die Priorisierung von Aufgaben bei begrenzten Ressourcen.

 

Um ein möglichst adäquates und differenziertes Behandlungsangebot für die Patienten bieten zu können, arbeiten die Stationen weitgehend selbständig. Die therapeutischen Aspekte werden von den zuständigen Oberärzten und Therapieleiter bestimmt, die pflegerischen Aspekte von der pflegerischen Stationsleitung. Diese Führungsfunktionen werden verstanden als Übernahme der jeweiligen Gesamtverantwortung. Um den Führungskräften sachgerechte Entscheidungen zu ermöglichen, finden monatlich Stationsbesprechungen statt, an welchen alle Mitarbeiter der Station teilnehmen. Bei diesen Stationsbesprechungen werden alle Belange der Arbeitspraxis offen diskutiert; hierzu tragen monatlich stattfindende Supervisionssitzungen im Team bei. Auf der Basis dieser Diskussionsprozesse sind dann von den Führungskräften die entsprechenden organisatorischen und konzeptionellen Entscheidungen zu treffen und zu verantworten.

 

Trotz ihrer Selbständigkeit bleiben die einzelnen Stationen ins Gesamtgefüge der Fachklinik eingebunden. Stationsübergreifende therapeutische Aktivitäten wie Arbeitstherapie, Sporttherapie sowie Gruppenangebote wie das Anti-Aggressivitäts-Training werden von mehreren Stationen gemeinsam genutzt bzw. bei Bedarf gemeinsam konzipiert.

 

Die Forensische Klinik wird als lernfähiges und sich kontinuierlich neu organisierendes System gesehen, das zwei wesentliche Anforderungen erfüllen muss:

a)     Es muss sichergestellt werden, dass Anforderungen von außen (und deren Veränderungen) von der Klinik wahrgenommen und reflektiert werden und dass ein kritischer Austausch mit den Auftraggebern und der Öffentlichkeit stattfindet. Die Forensik bewegt sich nicht in einem gesellschaftlich und politisch luftleeren Raum und muss mit der Gesellschaft zusammen (Justiz, Öffentlichkeit, Träger, Politik etc.) die Rahmenbedingungen forensischen Arbeitens immer wieder reflektieren und diskutieren. Im Rahmen dieser Überlegungen entwickelt die Fachklinik auch Initiativen, die über den unmittelbaren Bereich der Klinik hinausgehen und z.T. mit externen Kooperationspartnern (Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterWerkhof; Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterForensische WohngemeinschaftÖffnet einen externen Link in einem neuen FensterSuchtprävention an Schulen), etc. umgesetzt werden.

b)     Innerhalb der bestehenden Rahmenbedingungen unserer Arbeit ist durch ein qualitätsorientiertes Management zu gewährleisten, dass innere Abläufe und Arbeitsprozesse kontinuierlich kritisch überprüft, im Niveau gesichert und ggf. verbessert werden können. Die Erstellung schriftlicher Standards (z.B. Arbeitsanweisungen, Checklisten, Leitlinien etc.) dienen dieser Aufgabe.

 

 

Wir streben größtmögliche innere Transparenz von Entscheidungsabläufen an, um diese Ziele zu erreichen.

 

 

 

8. Betriebswirtschaftliche Aspekte:

Betriebswirtschaftliche Überlegungen spielen auch im Bereich öffentlicher Krankenhäuser eine wichtige Rolle. Therapeutische Prozesse sind ohne ökonomisches Management in unserer Gesellschaft nicht realisierbar.

Das Budget der Forensischen Klinik wird zwischen dem Träger der Einrichtung (Bezirk Oberpfalz) und dem Kostenträger (Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen) ausgehandelt. Die verantwortlichen Führungskräfte (Pflegedienstleiter und ärztlicher Direktor) steuern in Zusammenarbeit mit der Controlling-Abteilung die Einhaltung und Gestaltung des Budgets.

 

Die Klinikleitung bestimmt die strukturelle Gliederung der Klinik, die Gestaltung der Arbeitsabläufe und die Personalbesetzung der Arbeitseinheiten.

 

Die einzelnen Stationen bilden die wichtigsten, weitgehend selbständig arbeitenden Einheiten der Forensischen Klinik. Innerhalb des ökonomischen Rahmens (Räume, Personalbudget, konzeptionelle Vorgabe des ärztlichen Direktors und PDL) sorgt die Führung der Stationen für eine optimale Prozessplanung. Die Führung der Stationen besteht aus der pflegerischen Stationsleitung und der Therapieleitung (z.B. Oberarzt). Neben den Vorgaben sind dabei die Interessen der Mitarbeiter, insbesondere aber die Kernaufgabe, also die bestmögliche therapeutische Versorgung der Patienten (auch bei knapper werdenden Ressourcen) zu berücksichtigen. Die Führungskräfte sind hierbei gefordert, geeignete Kompromisse zu finden und die Arbeitsabläufe optimal zu gestalten.

 

 

 

9. Qualitätsmanagement und Dokumentation:

Qualitätsmanagement wird nicht als separate zusätzliche Managementmethode angesehen. Stattdessen werden alle relvanten Arbeitsabläufe regelmäßig beobachtet und überprüft, mit dem Ziel, Verbesserungen zu planen und umzusetzen und die erzielten Ergebnisse dann abermals zu überprüfen.

Von herausragender Bedeutung ist die Evaluierung der Ergebnisqualität. Hierzu betreiben wir eine fortlaufende Katamnesestudie. Am Ende der Behandlung und in der Nachbeobachtungszeit (ein Jahr bei Suchtpatienten und fünf Jahre bei den übrigen Patienten) wird im Rahmen dieser Studie erhoben, wie vom Patienten der Therapieverlauf eingeschätzt wird und wie die Resozialisierung innerhalb der Nachbeobachtungszeit verlief. Die hier ermittelten Ergebnisse dienen zum einen der Öffentlichkeitsarbeit, zum anderen jedoch als Material und Entscheidungsgrundlage für konzeptionelle Verbesserungen zur Erfüllung unserer Kernaufgabe. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit Herrn Professor Dr. Osterheider werden auch die Bundeszentralregisterauszüge unserer entlassenen Patienten eingesehen und statistisch aufgearbeitet. Die Studie ist zudem eingebunden in die bayernweite Datenerhebung zur Erfassung von Qualitätsmerkmalen durch das Institut für Quailtätsmanagement des Maßregelvollzugs in Bayern (IFQM)

 

 

Die gesamte patientenbezogene Dokumentation (Anamnese, Vorbefunde, Behandlungsmaßnahmen, Beobachtungen etc.) erfolgt in der elektronischen Patientenakte. Personen- und berufsgruppenbezogen sind Lese- und Schreibrechte vergeben.

 

Arztbriefe / Epikrisen dienen insbesondere der Information von Nachbehandlern unserer Patienten und sind demgemäß zu gestalten. Sie orientieren sich an einem vorgegebenen Gliederungsschema. Es soll knapp ein zutreffendes Bild des Patienten vermittelt werden. Von besonderer Bedeutung sind Angaben zu notwendigen Nachuntersuchungen, Behandlungen, Weisungen etc.

  

Stellungnahmen / Schriftwechsel mit den juristischen Instanzen:

Im Maßregelvollzug ist die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den juristischen Instanzen, insbesondere mit den Staatsanwaltschaften unabdingbar. Eine objektive und ausreichende Information über individuelle Behandlungsverläufe, Lockerungen und Prognoseeinschätzungen ist unbedingt erforderlich: Beim Schriftwechsel mit den juristischen Instanzen ist zu berücksichtigen, dass die juristischen Konstrukte (Menschenbild, Verantwortung, Gefährlichkeit) nicht deckungsgleich mit den medizinisch-therapeutischen Konstrukten sind. Als besondere Problematik sehen wir die Doppelrolle an, in der wir uns als wohlwollende Therapeuten einerseits und kritisch-distanzierte Sachverständige andererseits bewegen müssen. Bei Stellungnahmen und (Lockerungs-)Anträgen ist eine kritisch abwägende Position einzunehmen.

Bei Begutachtungen unserer Patienten durch externe Sachverständige besteht unsere Aufgabe darin, die externen Gutachter ausführlich über die Patienten zu informieren, um eine schnelle und sachgerechte Begutachtung zu ermöglichen.

 

Die Erfordernisse des Datenschutzes sind insbesondere beim Schriftwechsel mit externen Stellen zu beachten und der Datenschutzbeauftragte der Medbo ist bei strittigen Fragen hinzuzuziehen.

 

 

 

10. Begleitforschung:

Die Optimierung unseres Arbeitens  (therapeutisch, sichernd, prognostisch) erfordert die Anwendung und Integration von Verfahren, die zum großen Teil außerhalb der forensischen Psychiatrie entwickelt wurden (biologische Psychiatrie, Psychologie, Neurowissenschaften, Sozialwissenschaften, Psychotherapieforschung etc.).

Unsere Arbeitspraxis wird immer wieder wissenschaftlich dokumentiert und reflektiert. Eine enge Kooperation besteht mit Wissenschaftlern, die auf unserem Fachgebiet Forschungsprojekte durchführen. Auch eigene Mitarbeiter, die sich in Forschung und Lehre betätigen wollen, werden im Rahmen der (begrenzten) Möglichkeiten unserer Klinik unterstützt. In Kooperation mit der Universitätsabteilung für forensische Psychiatrie und Psychotherapie (Leitung Professor Dr. Osterheider) werden einzelne Projekte gemeinsam geplant und durchgeführt.

 

 

 

11. Öffentlichkeitsarbeit:

Wir sehen es als unsere Aufgabe an, aktiv und offensiv zur Versachlichung der öffentlichen politischen Diskussion beizutragen. Unsere Öffentlichkeitsarbeit hat das Ziel, die Praxis und die Probleme des Maßregelvollzugs in der ganzen Breite und Differenziertheit sachlich darzustellen. Engagierte therapeutische Arbeit, gewissenhafte prognostische Einschätzungen und entsprechende Sicherheitsvorkehrungen tragen zur gesellschaftlichen Akzeptanz unserer Arbeit bei.

Im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit wenden wir uns gegen Stigmatisierung und Ausgrenzung psychisch kranker Straftäter.

 

 

Dr. Wolfgang Mache

Ärztlicher Direktor

  

 
05932 Besuche05932 Besuche05932 Besuche05932 Besuche05932 Besuche