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Donnerstag, 17. Mai 2012    

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Position:  / Kliniken / Fachklinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie / Klinik allgemein / Glossar

   
           
 
   
 
   
 
   
 
     
 
     
 
     
 
     
 
     
 
   
 
   
 
   
 
   
 
   
 
   
 
   
 
   
 
   

Glossar

 

Anlasstat
Die Straftat, aufgrund derer ein Patient in den Maßregelvollzug eingewiesen wurde.

Ausbruch (= Flucht)

Teilmenge der Entweichungen; Patienten entziehen sich gewaltsam (Gewalt gegen technische Einrichtungen oder Personen) der Obhut der Maßregelvollzugseinrichtung

Aussichtlose Behandlung („Therapieresistenz“)

Dieser Begriff ist juristisch nur für den Bereich des § 64 vorgesehen. Wenn eine Suchttherapie aufgrund mangelnder Fähigkeit bzw. mangelnden Therapiewillens seitens des Patienten nicht mehr erfolgsversprechend erscheint, wird von der Klinik der Antrag auf Abbruch des Maßregelvollzugs wegen „Aussichtslosigkeit“ gestellt. Ziel ist die Rückführung des Patienten in den Regelvollzug (JVA). Dies wird jedoch nicht von der Klinik entschieden sondern nur beantragt.

Beurlaubungen

Patienten die im Maßregelvollzug bereits große Fortschritte haben und prognostisch günstig eingeschätzt werden können beurlaubt werden. Das heißt, dass sie sich außerhalb des Klinikgeländes ohne Begleitung aufhalten dürfen. Beurlaubungen von Patienten müssen von der Einrichtung bei der zuständigen Staatsanwaltschaft beantragt werden. Diese hat die Möglichkeit eine entsprechende Stellungnahme zu diesem Antrag abzugeben. Beurlaubungen dienen in der Entlassungsphase dem Ziel der „Resozialisierung“.

Bundeszentralregister

Hier sind auch frühere Straftaten eines Patienten vermerkt, Prognoseentscheidungen dürfen nur in Kenntnis der BZR-Auszüge eines bestimmen Patienten gefällt werden.

Entweichung

Überbegriff für Ausbrüche und Lockerungsmissbräuche: Maßregelvollzugspatienten die sich ohne Erlaubnis der Obhut der Maßregelvollzugseinrichtung entziehen begehen eine „Entweichung“.

"Entziehungsanstalt"

In der Fachklinik für forensische Psychiatrie und Psychotherapie werden auch Entziehungsbehandlungen, beginnend mit der Entgiftung bis hin zur Resozialisierung, durchgeführt. Das heißt, dass unsere Klinik auch als "Entziehungsanstalt" anzusehen ist.

Fahndungsmeldung

Wenn sich ein Patient der Obhut der Maßregelvollzugseinrichtung entzieht („Entweichung“), so wird von der Maßregelvollzugseinrichtung eine Fahndungsmeldung an die Polizei abgegeben. Nach Wiederergreifung kommt er zurück in die Maßregelvollzugseinrichtung. Häufig kommt es vor, dass Patienten bei „Lockerungsmissbräuchen“ auch freiwillig mit Verspätung in die Einrichtung zurückkehren. Fahndungsmeldungen erfolgen sofort an die zuständige Polizeidienststelle, die Polizei entscheidet, ob die Fahndung öffentlich oder nichtöffentlich durchgeführt wird.

Forensik

Gerichtsmedizin; medizinische Problemstellungen werden im Zusammenhang mit juristischen Fragestellungen behandelt

Gutachten

Gutachten spielen für Maßregelvollzugspatienten eine große Rolle: Vor einer Strafgerichtsverhandlung wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft (zumeist) von einem Sachverständigen ein Gutachten erstellt zur Frage der Schuldfähigkeit bei Begehung der Straftat. Hierbei wird auch Stellung genommen zur Frage der Wiederholungsgefahr und zur Frage der Therapieaussichten. Die Gutachter werden vom Gericht, d.h. meist von der Staatsanwaltschaft ausgesucht und beauftragt. Im Urteil halten sich die Richter oft, jedoch nicht immer an die Äußerungen des Sachverständigen.

 

Gutachten sind jedoch auch bei der Gewährung von Lockerungen und bei der Entlassung aus dem Maßregelvollzug von großer Bedeutung: In diesem Gutachten wird von einem klinikfremden Sachverständigen die Frage diskutiert, ob einem bestimmten Patienten weitergehende Lockerungen gewährt werden können bzw. ob ein bestimmter Patient in die Freiheit entlassen werden sollte und welche Weisungen ihm auferlegt werden sollten.

Komplementäre Einrichtungen

Hierunter sind insbesondere Heime und therapeutische Wohngemeinschaften aber auch therapeutisch begleitetes betreutes Einzelwohnen zu verstehen. Viele Maßregelvollzugspatienten können trotz erfolgreicher Therapie nicht allein in der Welt außerhalb der Klinik zurechtkommen, sie benötigen die Unterstützung komplementärer Einrichtungen, um aus dem Maßregelvollzug entlassen zu werden.

Lockerungsmissbrauch

Teilmenge der Entweichungen: Im Verlauf der Behandlung des Maßregelvollzugspatienten werden diesem zunehmend Freiheiten („Lockerungen“) eingeräumt. Wenn ein Patient eine solche Lockerung ausnutzt um sich der Obhut der Maßregelvollzugseinrichtung zu entziehen, liegt ein Lockerungsmissbrauch vor.

Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterLockerungsstufen


Maßregelvollzug

Teilbereich der Forensik; beschäftigt sich mit Begutachtung, Sicherung und Behandlung von psychisch kranken oder suchtkranken schuldunfähigen bzw. schuldgeminderten Straftäter

Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterParagraphen

 

Prognose

Die forensische Prognose stellt eine Abschätzung künftigen Risikoverhaltens dar: Können erneute Straftaten begangen werden, besonders im Hinblick auf vorbekannte psychische Erkrankungen? Die Erstellung einer forensischen Prognose gilt als besonders schwierig (vgl. auch: „Gutachten“).

Resozialisierung

Eine gelungene Resozialisierung ist das Ziel des Maßregelvollzugs (und auch ein Ziel des normalen Strafvollzugs!). Unter Resozialisierung versteht man die Wiedereingliederung in die normale Gesellschaft, konkret wird die Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit angestrebt und ein selbständiges Leben in eigener Wohnung. Für eine gelungene Resozialisierung ist eine erfolgreiche Therapie Voraussetzung, jedoch auch die Vorbereitung eines geeigneten sozialen Empfangsraums (Arbeitsplatz, Wohnung, soziale Kontakte, Nachbetreuung etc.).

Sicherungsmaßnahmen

Sicherungsmaßnahmen haben den Zweck, ein unerlaubtes Entfernen von Maßregelvollzugspatienten aus der Einrichtung zu verhindern. Wir unterscheiden:

  1. Technische Sicherheitsmaßnahmen: z.B. Zäune, Fenstersicherungen, Videokameras etc.
  2. Organisatorische Maßnahmen: z.B. Kontrollen, Durchsuchungen, Begleitungen von Patienten außerhalb des Geländes etc.
  3. „Sicherheit durch Therapie“: Durch eine optimale Versorgung und therapeutische Anbindung („Fördern und Fordern“) gelingt es bei den meisten Patienten, Entweichungsimpulse erst gar nicht aufkommen zu lassen. Idealerweise funktioniert die Therapie eines einzelnen Patienten so gut, dass dieser ein eigenständiges Interesse an der Fortsetzung der Therapie entwickelt und folglich nicht mehr entweichungsgefährdet ist.

Staatsanwaltschaft

Die zuständige StA eines Maßregelvollzugspatienten muss angehört werden, wenn die Klinik die Gewährung eines Urlaubes (Aufenthalt außerhalb des Klinikgeländes ohne Begleitung) beantragt. Nahezu alle Beurlaubungen von Patienten erfolgen mit expliziter Zustimmung der zuständigen Staatsanwaltschaft.

Strafvollstreckungskammer

Unter Vorsitz eines Richters entscheidet die Strafvollstreckungskammer, ob Maßregelvollzugspatienten weiterbehandelt werden müssen bzw. entlassen werden können, die StVK entscheidet jedoch auch über Anträge zum Abbruch einer Behandlung wegen Aussichtslosigkeit etc.

Vollstreckungsplan

Dieser Plan legt fest, welche Patienten bzw. Gefangene in welche Einrichtungen (JVA’s bzw. Maßregelvollzugseinrichtungen) kommen. Unsere Klinik ist zuständig für alle Maßregelvollzugspatienten aus dem Bezirk Oberpfalz. Patienten, die in den Maßregelvollzug überwiesen werden, dürfen von den Einrichtungen nicht abgelehnt werden.

 

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