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Die Berufsfachschule für Krankenpflege ist federführende Schule des Schulversuchs Doppelqualifizierung Berufsausbildung und Fachhochschulreife an Berufsfachschulen des Gesundheitswesens
Mit dem Schulversuch Doppelqualifizierung Berufsausbildung und Fachhochschulreife an Berufsfachschulen des Gesundheitswesens soll erprobt werden, ob besonders motivierte und leistungsfähige Schülerinnen und Schüler mit mittlerem Schulabschluss an ausgewählten öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Berufsfachschulen für Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, Altenpflege und Hebammen in einem insgesamt dreijährigen Bildungsgang sowohl den Berufsabschluss, als auch die Fachhochschulreife erreichen können.
Aufnahme
In den Schulversuch kann aufgenommen werden, wer im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss einen Notendurchschnitt von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik vorweisen kann, wobei nur eine Note schlechter als vier sein darf, oder wer über die Erlaubnis zum Vorrücken in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums (Oberstufenreife) verfügt.
Die Aufnahme erfolgt nur zu Beginn des ersten Schuljahres
Als Probezeit gilt das erste Schulhalbjahr. Die Probezeit ist im Schulversuch nicht bestanden, wenn die Leistungen in mindestens einem Fach des Zusatzunterrichts mit Note 5 oder schlechter zu bewerten sind. Die Probezeit kann bis zum Ende des Schuljahres verlängert werden, wenn die Probezeit nach § 6 BFSO Pflege bestanden wurde und die Leistungen im regulären Unterricht und im Zusatzunterricht erwarten lassen, dass bis zum Ende des Schuljahres die Leistungen in allen Fächern des Zusatzunterrichts mindestens mit der Note 4 zu bewerten sind. Übersteigt die Zahl der Bewerber an einer Versuchsschule die Zahl der dort vorhandenen Plätze, so kann die Schule eine Auswahl nach Eignung und Leistung vornehmen.
Inhalt und Organisation des Unterrichts
Für den Schulversuch gilt zusätzlich zu den Stundentafeln der BFSO Pflege die Stundentafel. Die darüber hinaus zum Erwerb der Fachhochschulreife erforderlichen naturwissenschaftlich- technischen und gesellschaftswissenschaftlichen Inhalte sowie Teile der zusätzlichen Inhalte im Fach Deutsch werden integrativ im regulären Unterricht der Berufsfachschule vermittelt.
Stundentafel
für die Zusatzfächer im Schulversuch Doppelqualifizierung Berufsausbildung und Fachhochschulreife
Zusätzliche Wochenstunden
Deutsch
1. Schuljahr 0 U- Std pro Woche 2. Schuljahr 1 U-Std pro Woche
3. Schuljahr 1 U-Std pro Woche
Englisch
1. Schuljahr 1 U- Std pro Woche
2. Schuljahr 2 U-Std pro Woche
3. Schuljahr 1 U-Std pro Woche
Mathematik
1. Schuljahr 2 U- Std pro Woche 2. Schuljahr 2 U-Std pro Woche
3. Schuljahr 2 U-Std pro Woche
Prüfungsabschluss
Neben dem staatlichen Krankenpflegeexamen legen die Schüler Ende des dritten Ausbildungsjahres eine Zusaztzprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ab. Die Note des Faches Sozialkunde wird aus dem Abschlußzeugnis der Pflegeausbildung als Gesamtnote übernommen. Das mit der Abschlussprüfung erworbene Zeugnis berechtigt zum Studium an Fachhochschulen.
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