Aktuelle Hygieneregelungen
Testpflicht bei Betreten von Kliniken und Pflegeheimen
Bitte beachten Sie die weiterhin geltende gesetzliche Testpflicht für Besucher:innen (darunter auch Angehörige, externe Mitarbeitende und Gäste etc.) in Kliniken und Pflegeheimen.
Nachweis zum kostenlosen Erhalt von Bürgertestungen
Auf Wunsch können Sie bei Kontaktaufnahme zur Terminvereinbarung ein entsprechendes Schreiben anfordern, dass Ihnen den Status Besuchsperson bestätigt. Bei Vorlage in einem öffentlichen Testzentrum ist es damit weiterhin möglich, für den Zweck Ihres Besuchs in einer medbo Einrichtung einen Corona-Test kostenlos zu erhalten.
Testmöglichkeit am medbo Gelände Regensburg
Das Gesundheitsamt Regensburg betreitbt ein externes Testzentrum auf dem Gelände des Bezirksklinikums Regensburg.
- WO?
Der Container wird zwischen dem Busbahnhof der Universität Regensburg und dem medbo Besucherparkplatz errichtet.
Siehe dazu auch folgender
>> Lageplan - externes Testzentrum (BKR)
- WANN?
Das Testangebot kann Montag bis Sonntag von 7:00 – 18:00 Uhr in Anspruch genommen werden.
- WIE?
Bitte bringen Sie zum Test Ihre Krankenkassen-Karte und Ihren Personalausweis mit. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Wichtig ist jedoch, im Vorfeld bereits die Daten für die Testung zu hinterlegen.
Weitere Informationen finden Sie im
>> Infoblatt Anmeldung - externes Testzentrum (BKR)
- FÜR WEN?
Die medbo bittet folgende Personengruppen, das Angebot wahrzunehmen.- Besucher / Angehörige
- externe Gäste und Dienstleister (Betreuer, Richter, Handwerker)
- ambulante Patienten inklusive Begleitpersonen

Aktuelle Besuchsregelung
für Patient:innen-Besuche
Besuche durch Angehörige sind gemäß individueller Vorgaben der einzelnen Stationen möglich. In besonders gefährdeten Bereichen können Besuche weiterhin eingeschränkt sein.
Bitte informieren Sie sich frühzeitig über die Gegebenheiten vor Ort
Telefon (0941) 941 1130 | E-Mail besuchsanfrage@medbo.de.
Für das Zentrum für Psychiatrie in Cham sowie die forensischen Kliniken der medbo gelten die Kontaktdaten der jeweiligen Einrichtung.
In Innenräumen gelten folgende Rahmenbedingungen.
- Anmeldung und Symptomfreiheit erforderlich.
Kein Besuch bei Infektionsverdacht, bestätigter Infektion oder Kontaktfall bei Besuchern oder Patienten. - Negativ-Testung, unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.
- Anzahl, Rahmen und Dauer der Besuche wird von der jeweiligen medbo Einrichtung festgelegt.
Für Besuche auf dem Außengelände ist keine vorherige Anmeldung notwendig (Ausnahmen gelten z.B. am Zentrum für Psychiatrie Cham). Wir bitten jedoch auch hier, um konsequente Umsetzung aller Infektionsschutzmaßnahmen. Insbesondere wird ein aktueller Corona-Test empfohlen.
Ablauf von Besuchen
- Registrierung als Kontaktperson
Für die Registrierung als Kontaktperson setzen Sie sich bitte direkt mit Ihrem Angehörigen in Verbindung, bei dem Sie sich einen Besuch wünschen. Die Patientinnen und Patienten geben dann den Wunsch nach Besuch durch Sie als Kontaktperson auf der jeweiligen Station bekannt. Sollte das nicht möglich sein (beispielsweise bei Besuch von nicht-ansprechbaren Patienten auf Intensivstationen), wenden Sie sich bitte direkt an die Station.
Bei der Registrierung als Kontaktperson muss neben dem vollständigen Namen auch die Heimatadresse des Besuchers angegeben werden.
- Terminvereinbarung
Das medbo Besuchermanagement koordiniert die Besuche. Bitte melden Sie sich dort zur Terminvereinbarung
> werktags von 08:00 bis 17:00 Uhr, Wochenende und Feiertage von 09:00 bis 15:00 Uhr
> Email: besuchsanfrage[at]medbo.de
> bevorzugt per Telefon unter 0941/ 941-1130
Die Bearbeitung der E-Mail-Anfragen erfolgt während unserer Geschäftszeiten mit einer folgenden schriftlichen Terminbestätigung. Sollten Sie innerhalb eines Werktages keine Rückantwort erhalten, bitten wir um einen persönlichen Anruf, da in Einzelfällen Email-Anfragen von unseren IT-Systemen als spam-verdächtig eingeordnet und nicht zugestellt werden.
Ausnahmen möglich, z.B. im Zentrum für Psychiatrie in Cham.
- Terminbestätigung
Sie erhalten einen Besuchstermin mit Datum und Uhrzeit
- Hygiene & Dokumente
Bitte bringen Sie zum Besuch bitte Folgendes mit:- eine FFP-Maske
- den erforderlichen Test- und/oder Impf- bzw. Genesenenausweis
- die ausgedruckte und ausgefüllte >> Erklärung zur medbo Besucherregelung
- Abholung vor Station
Sie werden vor der Station oder an einem vereinbarten Treffpunkt vom Personal abgeholt.
- Screening & Aufklärung
Vor dem Kontakt mit dem Patienten
- führen Sie unter Anleitung des Stationspersonals eine gründliche hygienische Händedesinfektion durch
- und werden über die Hygieneregeln informiert
Richtlinien für Besuche
Es gelten für Ihren Besuch die folgenden Rahmenbedingungen:
- Bitte beachten Sie: Der Schutz unserer Patienten sowie die Sicherstellung der bestmöglichen Patientenversorgung in der medbo muss in jedem Fall gewährleistet bleiben.
- Vor allem im Hinblick auf die fragile Pandemie-Lage behalten wir uns und unseren Stationsteams vor, im Einzelfall individuelle Vorgehensweisen zu wählen, die von den Angaben auf dieser Seite abweichen können.
Wir bitten um Verständnis!
Sie...
- sind volljährig
- haben keine Erkältungssymptome
- hatten in den letzten 7 Tagen keinen Kontakt zu SARS-CoV-2 positiven Patient:innen
- können zu Ihrem Besuch einen ausgefüllten Screening-Fragebogen vorlegen (siehe oben "Ablauf von Besuchen - Punkt 5"))
- halten bei Ihrem Besuch den Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern ein - auch auf dem Außengelände.
- beachten die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht für Besucher:innen & Patient:innen
- verzichten auf das Mitbringen von Geschenken
- halten sich strikt an die allgemeinen Hygieneregeln
- Husten oder Niesen in Einmaltaschentuch beziehungsweise Ellenbeuge
- Desinfizieren Ihre Hände möglichst häufig, mindestens aber:
- vor Betreten der Station
- nachdem Sie sich ins Gesicht gefasst haben
- Abstand halten (mindestens 1,5 bis zwei Meter), direkte Kontakte vermeiden
- Verzicht auf Händedruck
Diese Regelung gilt für absprachefähige Patient:innen, bei denen nach Einschätzung des Stationspersonals von einer zuverlässigen Umsetzung der Regeln ausgegangen werden kann.
Neben den allgemeinen Richtlinien (siehe erstes Klappmenü "Allgemeine Richtlinien") gelten folgende weitere Regeln:
- kein Kontakt zu anderen Personen
- andere Klinikbereiche dürfen nicht betreten werden
- Bitte achten Sie auf die Einhaltung des Mindestabstandes - sollte das nicht möglich sein, bitten wir Sie eine Maske zu tragen.
Für Patient:innen, die aufgrund ihrer Erkrankung das Haus nicht verlassen sollten oder bei denen die zuverlässige Einhaltung der Hygieneregeln in Frage steht, gelten neben den allgemeinen Richtlinien (siehe erstes Klappmenü "Allgemeine Richtlinien") weitere Besuchs-Regeln:
- In den Besuchsräumen und -zonen werden Patient:innen und ihre Besucher:innen durch entsprechende Markierungen und/oder Plexiglas-Scheiben getrennt.
- Wenn keine Trennelemente zur Verfügung stehen, gilt ein Mindestabstand von 2,5 Metern.
Ein direkter Besuch am Patientenbett auf Station ist ausschließlich bei bettlägerigen Patient:innen in Einzelbelegung möglich. In Mehrbettzimmern mit Mehrfachbelegung sind Besuche nicht gestattet.
Es gelten die allgemeinen Richtlinien (siehe erstes Klappmenü "Allgemeine Richtlinien") inklusive folgender Punkte:
- Hygienische Händedesinfektion vor Betreten des Patientenzimmers
- Falls der Patient keinen Mund-Nasen-Schutz tragen kann
- vergrößerter Mindestabstand von 2,5 Metern
- Besuchszeit maximal eine halbe Stunde