Wissen, wie es geht

Bindeglied zwischen Schule und Klinik

Der Gesetzgeber sieht vor, dass die praktische pflegerische Ausbildung im Krankenhaus durch eine geeignete Fachkraft begleitet wird. Für diese Aufgabe benötigt die Einrichtung Praxisanleiter:innen, so werden Ausbilder:innen in Gesundheitsberufen genannt.

Praxisanleiter:innen sind das Bindeglied zwischen Pflegeschule und Einsatzort, haben die Kompetenzerweiterung im Blick und sind bei der Abschlussprüfung der Auszubildenden als Fachprüfer:innen mit eingebunden.

Die Weiterbildung umfasst 300 Stunden berufspädagogische Qualifikation und verfolgt das Ziel, die Aufgabe der Praxisanleitung wahrnehmen zu können. Der Gesetzgeber formuliert es so:

  • Die Auszubildenden schrittweise an die Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann heranzuführen,
  • zum Führen des Ausbildungsnachweises anzuhalten und
  • die Verbindung mit der Pflegeschule zu halten.

Praxisanleiter:innen übernehmen eine bedeutende Funktion bei der Ausbildung angehender Pflegefachkräfte. Mit ihrer Begleitung und ihrem Einsatz tragen sie wesentlich zu einer gelingenden Ausbildung bei.

Zielsetzung

Die Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes und Weiterbildung in der Pflege und Hebammenkunde (AVPfleWoqG) definiert die Ziele der Praxisanleitung: 

Die Weiterbildung vermittelt berufspädagogisches Wissen sowie pädagogische, methodische und didaktische Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, damit die Praxisanleiter:innen

  • bei der praktischen Ausbildung von Schüler:innen mitwirken sowie
  • verschiedenste Anleitesituationen entsprechend umsetzen können.

Reflexionen begleiten die Weiterbildung, um kritisches Bewusstsein weiterzuentwickeln und um die Wechselwirkungen zwischen der Tätigkeit und den gesellschaftlichen, ökonomischen, ökologischen sowie politischen Einflussfaktoren zu verstehen.

Nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung sind die Teilnehmer:innen in der Lage, Anleitungen entsprechend berufspädagogischer und bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse zu planen, durchzuführen und zu evaluieren.

Zielgruppen

  • Pflegefachmann | Pflegefachfrau
  • Gesundheits- und Krankenpfleger:innen
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:innen
  • Altenpfleger:innen
  • Hebammen/Geburtshelfer:innen

Teilnahmevoraussetzungen & -antrag

An der Weiterbildung kann teilnehmen, wer

  1. die Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung nach den §§ 1, 58 oder 64 PflBG oder nach § 3 HebG inne hat (siehe auch Zielgruppen) und
  2. mindestens eine einjährige Tätigkeit in diesem Berufsfeld aufweist.

Auf Antrag der Weiterbildungseinrichtung kann die zuständige Behörde Personen, die die Anforderungen nach Satz 1 nicht erfüllen, zur Weiterbildung zulassen, wenn für diese Personen vergleichbare Qualifikationen nachgewiesen werden können.

Teilnahmeantrag

Anträge zur Aufnahme an der Weiterbildung sind an bewerbung[at]medbo.de zu richten.

Bitte fügen Sie folgende Unterlagen bei:

  • Lebenslauf
  • das Zeugnis der Ausbildung aus den Bereichen des §§ 1, 58 oder 64 PflBG oder nach §3 HebG (Gesundheits- und Krankenpfleger:in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:in, Altenpfleger:in, Hebamme/Geburtshelfer:in)
  • die Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung nach den §§ 1, 58 oder 64 PflBG oder nach § 3 HebG und
  • Nachweis über eine mindestens 1-jährige Berufserfahrung im jeweiligen Fachgebiet, 
  • gegebenenfalls die Kopie des Zertifikats einer anderen (Fach)-Weiterbildung. Zugelassen wird, wer die Anträge fristgerecht, komplett eingereicht hat und die Voraussetzungen erfüllt.

Die Zusage erfolgt schriftlich.

Inhalte der Weiterbildung

Die Weiterbildung gliedert sich in einen theoretischen Teil mit Modulprüfungen, einer Hospitation sowie einem Projekt mit Projektbericht und einer mündlichen Abschlussprüfung.

Der theoretische Teil der Weiterbildung findet in modularer Form statt und besteht aus sechs Modulen.

Die Weiterbildung umfasst:

  • Unterricht von insgesamt 252 Stunden beziehungsweise Unterrichtseinheiten (45 Minuten) - maximal ein Viertel der Stunden davon wird im Selbststudium absolviert. Der Unterricht findet am Block zu je 2 – 3 oder 5 Tagen statt.
  • Eine Hospitation von insgesamt 16 Zeitstunden
  • 32 Stunden für die Durchführung eines Praxisprojektes mit Erstellung eines Projektberichts. Für medbo Mitarbeiter:innen: Die Stunden werden in Absprache mit der jeweiligen Stationsleitung als Fortbildungszeit in den Dienstplan eingerechnet.

Leistungsnachweise

  • Modul 1 und 2 (nach Modul 2): schriftliche Klausur, 90 Minuten
  • Module 3 bis 5 (nach Modul 5): Hausarbeit mit einem mindestens zehnseitigen Bericht und Präsentation
  • Modul 6: Projektbericht mit mindestens zehn Seiten
  • Nach Modul 6 eine mündliche Abschlussprüfung als Präsentation der Projektarbeit mit anschließendem Fachgespräch. Die Dauer der Abschlussprüfung beträgt 30 Minuten pro Prüfling.

Kursabschluss

Die Teilnehmer:innen erhalten nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung ein Zeugnis und eine Urkunde.

Organisatorisches

Veranstaltungsort

Institut für Bildung und Personalentwicklung am Bezirksklinikum Regensburg (IBP) 

Kursbeginn und -gebühr

Die genauen Kurstermine, die Kursgebühren sowie weitere Informationen zur Anmeldung erhalten Sie auf Anfrage oder über unser IBP-Bildungsportal.

Beratung & Kontakt

Institut für Bildung und Personalentwicklung (IBP) am medbo Bezirksklinikum Regensburg
Universitätsstraße 84 | 93053 Regensburg
Fon +49 (0) 941/941-2180 | ibp-info[at]medbo.de 

Kursleitung

Harald Rzychon, Schulleiter medbo Pflegeschulen
Fon +49 (0) 941/941-1660 | Harald.Rzychon[at]medbo.de