überraschend umfassend:
Chancen suchen und finden

Medizin mit einem gesellschaftlichen Anspruch.

Die im Fachbereich Forensische Psychiatrie & Psychotherapie behandelten Erkrankungen entsprechen denen des Fachbereiches Psychiatrie & Psychotherapie.

Der Unterschied zwischen beiden besteht im besonderen Auftrag der Forensiken und in der besonderen Klientel.

Es handelt sich hier um Straftäter:innen, die auf richterlichen Beschluss nicht in den regulären Strafvollzug in eine Justizvollzugsanstalt überstellt werden, sondern in den sogenannten Vollzug freiheitsentziehender Maßregeln im Rahmen einer Forensischen Einrichtung. 

Hoheitlich liegt der Maßregelvollzugsauftrag wie der Justizvollzug beim Freistaat Bayern.

Der Freistaat delegiert die Durchführung des Maßregelvollzugs aufgrund ihrer institutionellen Kompetenz in Sachen psychiatrisch-psychotherapeutischer Versorgung an die bayerischen Bezirke. 

Das Gerichtsurteil basiert dabei auf folgenden Grundlagen:

  • Das Gericht stellt im Rahmen eines Strafprozesses nach § 126 a Strafprozessordnung eine Schuldunfähigkeit nach § 20 Strafgesetzbuch (StGB) oder eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit nach § 21 StGB fest.

Schuldunfähigkeit bedeutet, dass der/die Straftäter:in zum Zeitpunkt der Straftat sich über Art und Folgen der Straftat nachgewiesenermaßen nicht im Klaren sein konnte - es fehlt die Einsichtsfähigkeit.

Das Strafgesetzbuch definiert folgende medizinische Aspekte, die zur

Beurteilung der Schuldfähigkeit beziehungsweise Schuldunfähigkeit herangezogen werden:

  • § 63 StGB: Die Straftat wurde im akuten Zustand einer psychiatrischen Erkrankung begangen, in aller Regel im Zusammenhang mit einer Schizophrenie oder einer anderen wahnhaften Störung.
  • § 64 StGB: In diesem Fall wurde die Straftat unter dem Einfluss von Drogen oder zur Erlangung von Drogen im Zusammenhang mit einer Suchterkrankung begangen.
  • Das Gericht kann die Urteilsvollstreckung in beiden Fällen auch zur Bewährung aussetzen (§ 67b StGB) und zur Sicherung der Legalprognose der Straftäter:innen eine ambulante forensisch-psychiatrische Versorgung anordnen.

Der Auftrag des Maßregelvollzugs in Forensischen Kliniken besteht folglich in der

  • Behandlung der psychischen Haupterkrankung sowie weiterer psychisch-psychosomatischer oder auch körperlicher Nebenerkrankungen.
  • Weitestmöglichen Resozialisierung, damit die Patient:innen nach der Maßregel ein möglichst straffreies Leben in der Gesellschaft aufnehmen können: ein ressourcenorientierter Ansatz, der den Patient:innen helfen soll, eigene Potentiale zu entdecken und zu entwickeln sowie Defizite aufzuholen.
  • Professionellen Sicherung der Patient:innen - und dies immer auch unter dem Aspekt des Schutzes der Mitarbeiter:innen der Forensischen Einrichtung sowie der Gesellschaft allgemein.

Die etwas andere "Psychiatrie"

Unsere forensischen Standorte

Parsberg

Regensburg

Institut für Qualitätsmanagement des Bayerischen Maßregelvollzugs (IfQM)

Das IFQM ist eine bayernweit tätige Einrichtung. Sie wurde 2009 vom Steuerungsausschuss Maßregelvollzug der bayerischen Bezirke gegründet und hat den Auftrag, in Zusammenarbeit mit allen Einrichtungen des bayerischen Maßregelvollzugs die Qualität des bayerischen Maßregelvollzugs zu optimieren und sicherzustellen.

Sein Vorläufer entstand bereits 2001 an der medbo Forensik Regensburg.

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