Gut zu Fuß

Mein medbo Tag im verkehrsberuhigten Krankenhaus

Bis 2002 war das Bezirksklinikum Regensburg für Autos „frei zugänglich“ – Patienten, Besucher, Angehörige und Mitarbeiter konnten sogar im Gelände parken. Bei meinem medbo Tag entdecke ich heute das Gelände aber zu Fuß. Doch los geht es mit einer wahren Geschichte: Es war einmal … 

… da waren Autos auf dem Gelände des Bezirksklinikums unbeschränkt zugelassen. Mit seiner Lage mitten im akademischen Viertel Regensburgs war es bevorzugter Parkplatz nicht nur für Mitarbeiter, Patienten und Besucher, sondern auch für Anwohner, Studenten und Touristen. Geparkt wurde überall: auch im absoluten Halteverbot (ja, auf dem Gelände galt und gilt auch die Straßenverkehrsordnung!), in Feuerwehranfahrtszonen und auf dem Rasen. Schon morgens begann der Kampf aller gegen alle um die besten Parkplätze – am liebsten direkt vor dem entsprechenden Haus. Als eines Tages Krankenwagen noch nicht einmal mehr wenden konnten, erlebte das Klinikum seinen ersten Autoinfarkt.

Schluss – Aus – Ende

Unternehmensleitung und Personalrat zogen an einem Strang. Von 1998 bis Mitte 2002 wurde Zug um Zug ein umfassendes Parkplatzkonzept umgesetzt: Elektronische Schranken wurden installiert, der Mitarbeiterparkplatz Karl-Stieler-Straße und ein kostenpflichtiger Besucherparkplatz entstanden. Die Zufahrtskontrolle übernimmt seither die medbo Parkraumüberwachung über einen Container am Besucherparkplatz. Von dort aus werden tagsüber die beschrankten Zugänge zum Klinikumsgelände überwacht und gesteuert. Und dann ist da Angelika Lautenschlager: die „ambulante“ Parkraum-überwachung – unsere „medbo Politesse“. Und mit ihr bin ich heute unterwegs. Mit festem Schuhwerk.

Der Container

Wir treffen uns im Pforten-„Container“ des Besucherparkplatzes, wo erst wenig Autos parken. Lautenschlager erzählt, dass schon einige Besucher heute Morgen „nur mal schnell“ etwas in einer Klinik vorbeibringen wollten.

Hol- und Bringdienste sind natürlich möglich, aber man braucht einen orangefarbenen Berechtigungsschein. Wer diesen hat, darf sich maximal eine Dreiviertelstunde am vereinbarten Zielort aufhalten. Erhältlich ist der Schein im Container. Angelika Lautenschlager kontrolliert später im Gelände, ob sich jeder „Orange“ auch an die Regeln hält. Alle anderen Autofahrer werden konsequent auf den Besucherparkplatz verwiesen.

Der Besucherparkplatz

Dort ist die erste halbe Stunde gratis – Zeit genug also für kurze Erledigungen. „Das kommt nicht bei allen Gästen gut an“, Angelika Lautenschläger runzelt die Stirn. „Hier im Container geben wir viele Auskünfte – aber wir bekommen auch den Ärger ab. Heutzutage wollen die Leute immer bis vor die Haustüre fahren. Bei 54 Haustüren hätten wir hier bald wieder Zustände wie vor 2002!“. Ich hake nach: „Was heißt Ärger?“ – „Wütende Autofahrer beschimpfen uns, wollen uns anzeigen und drohen mit der Polizei.“ Krass – denke ich mir. Autofahrende Menschen wollen allem Anschein nach nicht gerne laufen. Dabei läuft man in Krankenhäusern immer „meilenweit“. Der einzige Unterschied zwischen unseren Großkliniken und somatischen Häusern ist, dass es bei uns wegen der vielen Gebäude auch viele Laufwege an der frischen Luft gibt. Woanders verirrt man sich im Labyrinth der kilometerlangen Flure. 

Oben auf'm Berg

Mittlerweile sind Lautenschlager und ich in Richtung Psychiatrische Tagesklinik unterwegs. Es geht stramm bergauf. Gibt es auch Autos, die ohne Zettel reindürfen, frage ich. „Ja natürlich: Krankenwagen, Taxen, Feuerwehr zum Beispiel. Und auch Lieferanten und Dienstleister wie Bauunternehmen oder die Müllabfuhr“, erklärt sie mir.

Und was ist, wenn man die kostenfreie Parkzeit überzieht? „Dann verteile ich sowas wie einen Strafzettel“, Lautenschlager schmunzelt. „30 Euro Nutzungsentgelt sind bei Wiederholungstätern dann fällig.“ Ob man den Zettel nicht einfach zerknüllen und wegwerfen kann? Sie lacht. „Können schon. Aber die medbo kann die Zahlung tatsächlich rechtlich durchsetzen! Und tut das auch.“ Und dann steht wirklich an der Tagesklinik ein Auto in der Feuerwehranfahrtszone …

Parkraumüberwachung in Aktion

Täglich werden etwa acht Fahrzeuge schriftlich verwarnt, die unberechtigt das Gelände befahren haben oder verkehrswirdig parken. Etwa 20 Fahrzeugen wird die Zufahrt untersagt und auf den Bersucherparkplatz verwiesen. Durchschnittlich weitere 20 Fahrzeuge parken jeden Tag im absoluten Halteverbot an der Hauptzufahrt. Sie werden aufgefordert wegzufahren oder auch verwarnt. Die Parkraumüberwachung erteilt täglich im Schnitt 40 Auskünfte direkt am Container.

Rote und blaue Zettel

Lautenschlager geht jetzt systematisch vor. Sie schlägt das Kennzeichen in einer Liste nach. „Da stehen alle Autos drin, die mir in letzter Zeit aufgefallen sind“, sagt sie. Tatsache: Ein Wiederholungstäter. Eine sanfte Abmahnung (roter Zettel) reicht hier nicht. Jetzt gibt es einen (blauen) „Strafzettel“. Er wird in einem wasserfesten Tütchen hinter den Scheibenwischer geklemmt. Damit nicht genug: Die Situation wird mit einem kleinen Fotoapparat dokumentiert – die Feuerwehranfahrtszone mit dem „Delinquenten“, der festgeklemmte Zettel (es soll keiner sagen können, das Knöllchen sei verschwunden).

Mitarbeiter parken auch nicht immer richtig

Lautenschlager zückt schon wieder ihre Liste. Am Parkplatz Vitusstraße steht ein Mitarbeiter-Auto auf einem der Kurzzeit-Besucherparkplätze der Kinder- und Jugendpsychiatrie. medbo Mitarbeiter bekommen eine Parkplakette, wenn sie ihr Auto in der Personalabteilung registrieren lassen. Dieses Auto hat nur einen Jahn-Regensburg-Sticker. Aber Lautenschlager hat auch eine Liste mit erfassten Mitarbeiter-Kennzeichen. Der Fahrer bekommt einen roten Verwarnungs- Zettel mit dem Hinweis, dass er a) dort nicht parken darf, b) sich eine offizielle Parkplakette bei der Personalabteilung holen soll und c) bei einem Kurzzeitparkplatz eine Parkscheibe Sinn macht.

Strafe muss sein

Gibt es viele schwarze Park-Schafe unter den Mitarbeitern, will ich wissen. Bis zu 160 Parksünder habe sie im Schnitt pro Monat, häufig auch medbo Mitarbeiter, antwortet Angelika Lautenschlager. Jetzt bin ich echt überrascht. Ob das Nutzungsentgelt auch für uns „medboianer“ gilt? Lautenschlager: „Nein. Aber wir haben ein Mittel, das echt weh tut: Der Entzug der Parkerlaubnis auf den kostenfreien Mitarbeiterparkplätzen.“ Die Schranken können dann nicht mehr per chipbasierter medbocard hochgefahren werden. Mir schaudert: Finden sie mal morgens um acht in der Vorlesungszeit einen Parkplatz an der Regensburger Universitätsstraße …

Und so sieht es heute aus

Die medbo hat an allen neuralgischen Punkten auf dem Gelände überdachte Fahrradparkplätze eingerichtet, es gibt sogar einen E-Bike- Stadel. Der Mitarbeiterparkplatz wurde in den letzten Jahren großzügig erweitert. Außerdem subventioniert das Unternehmen Jahreskarten für den öffentlichen Personennahverkehr. Trotz des verkehrsberuhigten Krankenhauses und der Zufahrtskontrolle befahren täglich immer noch durchschnittlich 442 berechtigte Fahrzeuge das Gelände – hoffentlich mit den vorgeschriebenen maximal 20 km/h. Ganz ohne Autos geht es halt doch nicht.

Aber es ist durch die Verkehrsberuhigung so viel gewonnen! Die Luft ist gut! Und das Gelände des Bezirksklinikums ist heute (fast) eine Oase der Ruhe, eine gepflegte Parklandschaft, die auch zum Flanieren einlädt. Auf den Bänken kann man relaxen und auf dem Sportplatz können sich die Patienten in Ruhe auspowern. Kurz: Es ist schön hier und ein wenig Laufen ist gesund.

Zufahrts­ und Verkehrskontrolle: muss das sein?

Das fragen sich viele Besucher und Mitarbeiter, die das Gelände des Bezirksklinikums Regensburg befahren möchten: Es gibt doch so viel Platz hier! 

Hier die häufgisten Parksünder-Ausreden – und die medbo Antworten:

  • Muss nur schnell da oder dort hin (die erste halbe Stunde auf dem Besucherparkplatz ist gratis)
  • Ich/mein Beifahrer kann nicht laufen (Grad der Einschränkung muss nachgewiesen werden)
  • Es regnet (Grad der körperlichen Einschränkung muss nachgewiesen werden)
  • Viel Gepäck (die medbo stellt leichtgängige Kofferkulis zur Verfügung)
  • Bin zu spät (kein Kommentar)
  • Ich bin wichtig (auf dem Besucherparkplatz kann das Auto geparkt werden)

Hinweis: Dieser Beitrag erschien erstmals im medbo Unternehmensmagazin SYNAPSE im Jahr 2018.